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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Masemann & Messer GbR

1. Vertragliche Grundlagen

1.1      Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und sämtliche Dienstleistungen und/oder Lieferungen der Masemann & Messer GbR im In- und Ausland.

1.2      Rangfolge der vertraglichen Regelungen

Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen stehen in folgender Rangfolge:

  • Individualvertraglich vereinbarte Verträge
  • Besondere Vertragsbedingungen
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Gesetzliche Vorschriften.

Die zuerst genannten Vereinbarungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Die AGB der Masemann & Messer GbR gelten dabei ausschließlich. Sie finden auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Vertragspartnern unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.

1.3      Art der Dienste und Produkte

Die Masemann & Messer GbR erbringt Dienstleistungen und Produktlieferungen in den Bereichen:

  •  Unternehmenskultur (z.B. Die Tabuknacker®, Prozessmoderation, Storytelling)
  • Team- und Personalentwicklung (z.B. Trainings und Beratung),
  • Unternehmenstheater
  • Train the Trainer-Veranstaltungen
  • Pflege – Training und Beratung
  • sowie der schriftstellerischen Arbeit (Schreiben von Büchern und Fachbüchern)

Art und Umfang der erbrachten Dienstleistung, bzw. gelieferten Produkte ergeben sich aus dem Angebot.

Soweit einem Angebot keine Besonderen Vertragsbedingungen zu Grunde liegen, gelten ausschließlich diese AGB.

2. Abrechnung

Die Abrechnung der Dienst- und Beratungsleistungen erfolgt nach zeitlichem Aufwand. Die kleinste Berechnungseinheit sind hierbei Halbtagessätze. Hierzu wird in der Regel ein Tagessatz oder ein Halbtagessatz vereinbart, zu dem der Kunde Dienst- und Beratungsleistungen in freiem Ermessen und Umfang bestellen kann. Die vereinbarten Preise sind im längsten Falle für ein Jahr nach Vertragsabschluss verbindlich.

Sofern für Dienst- und Beratungsleistungen Festpreise vereinbart wurden, gelten diese unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die im Rahmen der Planung der Masemann & Messer GbR zu Grunde gelegte Planung der jeweiligen Veranstaltung eine Durchführung zum Festpreis zulässt. Gleiches gilt für die erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden. Falls eine Dienst- und/oder Beratungsleistung aufgrund geänderter Situation beim Kunden oder mangelhafter Mitwirkung durch den Kunden nicht mehr zu einem Festpreis erbracht werden kann, informiert die Masemann & Messer GbR den Kunden hierüber unverzüglich. In diesem Falle werden die Parteien einvernehmlich eine neue Vergütung vereinbaren. Sollte insofern keine Einigung erzielt werden können, gilt der Vertrag im Zweifel als nicht geschlossen. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preislisten erbracht.

3. Haftung

Die Haftung der Masemann & Messer GbR ist - gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Der Haftungsausschluss gilt nicht

  • soweit die Schadensursache auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Masemann & Messer GbR oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Masemann & Messer GbR beruhen,

Soweit die Masemann & Messer GbR vertragswesentliche Pflichten verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

4. Datenschutz

Die Masemann & Messer GbR verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern vom Kunden im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit personenbezogene Daten übermittelt werden, sichert der Kunde zu, dass er die übermittelten personenbezogenen Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben, speichern, sowie, diese an die Masemann & Messer GbR im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit weitergeben darf und insbesondere die hierfür notwendigen Einwilligungserklärungen eingeholt hat. Der Kunde stellt die Masemann & Messer GbR hinsichtlich sämtlicher Verluste, Schäden und Kosten einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung frei, die aus einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Kunden entstehen, und zwar auch insoweit Aufwendungen getroffen werden müssen, um Angriffe von Dritten einschließlich der zuständigen Aufsichtsbehörden abzuwehren.

5. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung der vertraglichen Zusammenarbeit übereinander erfahren und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheimzuhalten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Dies gilt insbesondere - jedoch nicht ausschließlich - für sämtliche Informationen über Geschäftspartner, Kunden, Klienten, Firmeninterna, eingesetzte Technologien und Verfahren.

6. Zahlungen

Soweit nichts Anderweitiges vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Die Masemann & Messer GbR behält sich nach eigenem Ermessen vor, Leistungen nur gegen Vorauskasse zu erbringen. Bei Zahlungsverzug des Kunden richten sich die Ansprüche der Masemann & Messer GbR nach den gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Masemann & Messer GbR steht es jedoch frei, bei einem nachgewiesenen höheren Verzugsschaden diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

7. Allgemeine Bestimmungen

Sämtliche Geschäftsbeziehungen der Masemann & Messer GbR unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist der Geschäftssitz der Masemann & Messer GbR. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Wennigsen oder Hannover. Die Masemann & Messer GbR ist berechtigt, nach eigener Wahl, eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

8. Mediationsklausel

Die Parteien werden versuchen, alle Probleme, die bei der Durchführung dieses Vertrages entstehen, gütlich durch Verhandlungen zu lösen. Gelingt es den Parteien nicht, ihre Meinungsverschiedenheiten binnen 60 Tagen nach der Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen gütlich beizulegen, werden sie ein Mediationsverfahren gemäß der Verfahrensordnung der Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement e.V. (gwmk) durchführen. Entsprechendes gilt, wenn die Verhandlungen nicht binnen 30 Tagen nach zugang der Aufforderung aufgenommen werden. Durch diese Vereinbarung ist keine Partei gehindert, ein gerichtliches Eilverfahren, insbesondere ein einstweiliges Verfügungsverfahren durchzuführen.

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